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Meldepflicht

Einreichungsservice für Jahresabschlüsse

Erfüllen Sie jetzt Ihre gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger - unkompliziert und schnell mit dem offiziellen Publizitätsservice der DGAP.

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seit 01.01.2007 müssen diese Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger (eBAnz) eingereicht werden. Übermitteln Sie uns Ihren Jahresabschluss als PDF-Dokument. Wir konvertieren Ihre Unterlagen in das vorgeschriebene XML-Format des elektronischen Bundesanzeigers und reichen dieses fristgerecht ein. Sparen Sie so bis zu 50 Prozent gegenüber den bisherigen Gebühren für die Anlieferung als PDF-Dokument bzw. der Papieranlieferung!

Die Offenlegung hat grundsätzlich spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr 2007 also spätestens bis zum 31.12.2008 einzureichen und bekannt zu machen.

Unsere Stärken

  • Möglichkeit der Einsichtnahme des formatierten Jahresabschlusses vor der Übersendung an den eBAnz (XML-Vorschau und -kontrolle)
  • E-Mail-Benachrichtigung nach jedem Bearbeitungsschritt: Einlieferung, Übersendung und in Kürze auch nach Veröffentlichung im eBAnz
  • Falls erwünscht: Schnellere Veröffentlichung bei Einreichung durch die DGAP, ansonsten:
  • Bestimmung des Zeitpunkts der Übersendung an den eBAnz und damit der Veröffentlichung mittels der DGAP "Embargofunktion"
  • Vereinfachte Einstellung von Jahresabschlüssen bei Unternehmensgruppen über ein einziges Login
  • Einfache Benutzerführung bei Registrierung und Einstellung der Jahresabschlüsse

Kundenreferenz

"Die Einreichung unserer Finanzberichte beim elektronischen Bundesanzeiger nehmen wir mit der DGAP vor. Die DGAP arbeitet stets zuverlässig und schnell. Die Mitarbeiter haben den Service- Gedanken verinnerlicht. So stellt man sich einen Dienstleister vor."
Dr. Martin Gstaltmeyr, Rechtsanwalt, MAN Aktiengesellschaft

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